7 Veranstaltungen in Deutschland
• 28.000 Euro Preisgeld
• günstiges Preis/Leistungsverhältnis
• Förderpaket für Junioren
• Zugelassen: Diesel-Fahrzeuge bis 2000ccm effek. Hubraum
• homologiert in Gr. N/DN/R 3
• nicht homologiert - entsprechend eigenem technischen Reglement auf Basis der Gr. N
1. Veranstalter:
Das Unternehmen HJS Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG schreibt mit Unterstützung von Skoda, Castrol, Sandtler, Drexler, ADAC und Toyo Tires die HJS Diesel Rallye Masters 2008 aus.
Die Durchführung erfolgt nach den Bestimmungen des int. Automobilsportgesetzes, dem DMSB Rallyereglement, den Richtlinien und Bestimmungen des DMSB, der Rechts – und Verfahrensordnung des DMSB, den Ausschreibungen der jeweiligen Veranstalter sowie den Bestimmungen dieser Ausschreibung, die vom DMSB unter der Reg. Nr.......... genehmigt wird.
2. Organisation
Mit der Durchführung und Organisation der HJS Diesel Rallye Masters 2008 wird beauftragt:
BB&S Motorsport Promotion
Wolfgang Bürgel, Koblenzer Straße 12, 54576 Hillesheim, Tel.: 06593 - 80 91 90 • Fax 06593 - 8091 89 • E-mail: bbs-motorsport@t-online.de • Internet: www.bbs-motorsport.de- Bankverbindung: Voba Eifel-Mitte BLZ.: 586 915 00 Kto.: 100 71 75
3. Teilnehmer:
Teilnahmeberechtigt sind alle Inhaber mit der für die Veranstaltungen notwendigen gültigen internationalen/nationalen Bewerber-/Fahrerlizenz.
Die Anmeldung mit dem vorliegenden Einschreibeformular ist nach schriftlicher Bestätigung gültig.
Die Einschreibegebühr beträgt 800,00 Euro pro Team/Fahrzeug bei Einschreibung vor dem 31.12.2007.
Die Einschreibegebühr beträgt 980,00 Euro pro Team/Fahrzeug bei Einschreibung nach dem 31.12.2007 und bis zum 31.03.2008. Für eine spätere
Einschreibung beträgt die Einschreibegbühr 1.200, 00 Euro. Die Einschreibung ist erst gültig nach Eingang der Einschreibegebühr.
Die Nennung ist nur gültig wenn die Einschreibegebühr bis zum entsprechenden Einschreibetermin auf folgendem Konto eingegangen ist:
Kontoinhaber: BB&S Bankverbindung: Voba Eifel-Mitte BLZ.: 586 915 00 Kto.: 100 71 75
In der Einschreibegebühr sind folgende Leistungen inbegriffen:
· Fahreranzug für Fahrer/Beifahrer · Nutzung von Servicezelt, Serviceplane, Absperrbanner
· Teamcatering bei allen Veranstaltungen · Organisationsunterstützung vor Ort
· Masters Team Kleidung
Bei Teilnahme an weniger als 50% der ausgeschriebenen Veranstaltungen, erfolgt eine Nachbelastung für die Teamausrüstung in Höhe von 1.000,00 Euro.
Einschreibeschluss für die HJS Diesel Rallye Masters ist der 31. Mai 2008.
Die HJS Diesel Rallye Masters wird durchgeführt, wenn sich mindestens 6 Teams eingeschrieben haben, es werden maximal 12 Teams zugelassen.
Mit Abgabe der Nennung erklären die Teilnehmer ihr Einverständnis mit allen Punkten der Ausschreibung und eventuell nachfolgenden Durchführungsbestimmungen.
4. Fahrzeuge:
Zugelassen sind alle Fahrzeuge mit aufgeladenem Dieselmotor mit einem effektiven Hubraum von maximal 2000ccm, die entweder homologiert sind in der Gr. N/DN/R3 mit allen Homologationsergänzungen sowie nicht homologierte Fahrzeuge, für die ein dem Gr. N entsprechendes Datenblatt erstellt wird.
Alle Fahrzeuge müssen generell den Gr. N Bestimmungen entsprechen. Zu einigen technischen Details, z.B. Bremsen und Kraftübertragung werden noch zu bestimmende Freiheiten festgelegt werden. Die genauen Bestimmungen werden ab Januar 2008 auf der Seite www.hjs-drm.de veröffentlicht.
Gestartet wird in der Division 7 des ADAC Rallye Masters .
Eine ausführliche Vorgabe der Fahrzeuggestaltung und Anbringung der Pflichtsponsoren am Fahrzeug, wird mittels einer Durchführungsbestimmung bekannt gegeben. Es ist nicht gestattet, für Unternehmen auf dem Fahrzeug zu werben, die im Wettbewerb mit den Pflichtsponsoren stehen.
Diesel Rallye Masters 2008 Wertung
5.Wertungsläufe: Zur Wertung gelangen folgende 7 Veranstaltungen.
Hier der vorläufige Terminkalender 2008:
12.04. Rallye Erzgebirge
03.05. Sulingen
31.05. Litermont
21.06. Stemweder Berg
06.09. Holstein
27.09. Niedersachsen
25.10. 3-Städte
Für die Nennung zu den einzelnen Veranstaltungen ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Die Teams präsentieren sich im Servicepark einheitlich,
Servicezelte werden gestellt, das Teamcatering wird für alle Teilnehmer (4 Personen/pro Team) zur Verfügung gestellt.
6.Wertung / Preisgeld:
Die Wertung erfolgt auf der Grundlage der offiziellen Ergebnislisten der Veranstalter. Gewertet werden nur die eingeschriebenen Teilnehmer. Es wird nur das Endergebnis gewertet, es gibt keine Tageswertung.
Folgende Punktewertung / Preisgeldausschüttung wird bei jedem der sieben Wertungsläufe vorgenommen:
1. Platz 10 Punkte 1.200,00 Euro
2. Platz 8 Punkte 700,00 Euro
3. Platz 6 Punkte 600,00 Euro
4. Platz 5 Punkte 500,00 Euro
5. Platz 4 Punkte 400,00 Euro
6.Platz 3 Punkte 300,00 Euro
7. Platz 2 Punkte 200,00 Euro
8. Platz 1 Punkt 100,00 Euro
Das Preisgeld wird an den Fahrer im Rahmen der Siegerehrung der einzelnen Veranstaltungen per Scheck ausgezahlt.
Das Jahresendergebnis wird durch die Addition der Einzelergebnisse errechnet, es gibt kein Streichresultat. Bei Punktegleichheit entscheidet das bessere Einzelergebnis.
In der Jahresendwertung wird für die besten Junioren entsprechend der Ausschreibung der ADAC Masters ein Preisgeld in Höhe von 4.500,00 Euro ausgeschrieben. In der Jahresendwertung wird für die bestplatzierten Teilnehmer in der Division 7 entsprechend der ADAC Masters Ausschreibung ein Preisgeld in Höhe von 4.500,00 Euro ausgeschrieben.
Weitere Sonderpreise werden ggf. per Durchführungsbestimmung ausgeschrieben.
7. Haftungsbeschränkung, Haftungsausschluss und Rechtswegausschluss:
Die Wertungsläufe werden von Dritten und nicht von der HJS Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG oder dem Organisator veranstaltet. Die HJS Fahrzeugtechnik GmbH Co KG, der Organisator und deren Beauftragte übernehmen für die Durchführung und Ausrichtung der Wertungsläufe keine Haftung oder sonstige Verantwortung.
Dem Teilnehmer ist bewusst, dass es sich bei einer Motorsportveranstaltung um eine Risikosportart handelt. Er kennt die Risiken und Gefahren des Motorsports. Der Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an den oben genannten Veranstaltungen teil und verzichtet mit Abgabe seiner Anmeldung auf jegliche Schadensersatz- und sonstige Haftungsansprüche gegenüber der HJS Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG, dem Organisator und deren Beauftragten sowie Seriensponsoren der HJS Diesel Rallye Masters.
Der Haftungsverzicht gilt nicht, soweit der Eintritt der Schäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von der HJS Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG, des Organisators und deren Beauftragten beruht oder durch eine Verletzung des Produkthaftungsgesetz verursacht wurde.
Bei Entscheidungen der FIA, des DMSB, deren Gerichtsbarkeiten, der Sportkommissare, der HJS Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG und des Organisators oder des Veranstalters als Preisrichter im Sinne des § 661 BGB ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
Aus Maßnahmen und Entscheidungen des DMSB bzw. seiner Sportgerichtsbarkeit, der Beauftragten des DMSB sowie von der HJS Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG und dem Organisator können keine Ersatzansprüche irgendwelcher Art hergeleitet werden, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen
• die FIA, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre,
• die HJS Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG und den Organisator,
• die ADAC-Gaue, den Promoter / Serienorganisator,
• den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer;
• Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
• den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und
• die Erfüllungs- und Verrichtungshilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen,
außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen; gegen die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer) deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den eigenen Bewerber, der/die eigenen Fahrer/Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor !) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Rennwettbewerb (ungezeitetes, gezeitetes Training,Warm-up, Rennen) beim Slalom im Zusammenhang mit Training und Wertungslauf/-läufen entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhe, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam.
Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außenvertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschussklausel unberührt.
8. Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers
Sofern Bewerber oder Fahrer nicht selbst Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges sind, haben sie dafür zu sorgen, dass der Fahrzeugeigentümer die auf dem Nennformular abgedruckte Haftungsverzichterklärung abgibt.
Für den Fall, dass die Erklärung entgegen dieser Verpflichtung nicht vom Fahrzeugeigentümer unterzeichnet wurde, stellen Bewerber und Fahrer alle in Ziffer 7 der HJS Diesel Rallye Masters Reglements angeführten Personen und Stellen von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen.
Diese Freistellungserklärung bezieht sich bei Ansprüchen gegen die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer/Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Mitfahrer gehen vor !) und eigene Helfer auf Schäden, die in Zusammenhang mit dem Rennwettbewerb (ungezeitetes, gezeitetes Training,Warm-up, Rennen) entstehen und bei Ansprüchen gegen andere Personen und Stellen auf Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung insgesamt entstehen.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben unberührt.
9. Verantwortlichkeit, Änderung der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung
Bewerber, Fahrer, Mitfahrer, KFZ Eigentümer und – Halter nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinigen zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wurde.
10. Sonstiges
Die HJS Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG behält sich vor, Änderungen und Ergänzungen der Ausschreibung nach Genehmigung durch den DMSB den Teilnehmern verbindlich mitzuteilen.
Mit Abgabe der Nennung erwerben die an dieser Ausschreibung beteiligten Unternehmen die Werberechte für die Erfolge der Teilnehmer in Wort und Bild. Sollte der Cup aufgrund der nicht erreichten Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt werden, so besteht kein weiterer Anspruch gegenüber den Firmen HJS, BB&S und den weiteren Sponsoren.
HJS Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG Tel. : +49 2373 987-0
Dieselweg 12 · D-58706 Menden/Sauerland Fax: +49 2373 987-169
Internet: www.hjs-drm.de E-Mail: klaus.osterhaus@hjs.com
More reports from this category all copyright automobilsport.com.