Alkohol-Werbung
Vergangene Woche gelangte dem Zentralverband der Werbewirtschaft (ZAW) ein internes Papier der Arbeitsgruppe "Suchprävention" in die Hände, die bei der Suchtbeauftragten der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD), angesiedelt ist.
Das Papier empfiehlt ein Verbot von Sportsponsoring durch Alkoholmarken, fordert kostenlose Werbeplätze für Anti-Alkohol-Werbung, will Kinowerbung für alkoholische Getränke erst ab 22 Uhr zulassen und die Flaschen alkoholischer Getränke mit Warnhinweisen versehen. Langfristig fordert das Papier ein komplettes Werbeverbot für Alkohol.
W&V-Prognose Die Politik wird nach einer Mischung aus Freiheit und Verantwortung suchen.
Das heißt, sie wird Werbung nicht verbieten, aber genauere Verhaltensregeln einfordern und kontrollieren. Es ist unwahrscheinlich, dass Bitburger in Zukunft Bolzplätze sponsern darf. Wie die Industrie ihre Verantwortung wahrnehmen kann, zeigt Pernod Ricard:
Seit April 2007 versieht der Konzern alle Kampagnen mit einem Warnhinweis für Jugendliche und Autofahrer. Storyboards, die Alkohol in Zusammenhang mit sexuellem Erfolg oder sportlicher Leistung zeigen, sind tabu.
Die Marken sollen nicht im Umfeld von Motorsport-Events auftauchen. Alle Flaschen tragen einen Warnaufkleber, der schwangere Frauen auf die Gefahren des Alkohols hinweist. Die Firma stimmt ihre freiwillige Selbstkontrolle mit dem staatlichen Bureau de Vérification de la Publicité ab (BVP).
Auto-Werbung
Vor etwa einem Jahr hat EU-Kommissar Stavros Dimas einen Code of Conduct für umweltbezogene Info in der Autowerbung gefordert.
Nach einem Vorschlag des EU-Parlaments vom Oktober 2007 sollen in Zukunft rund 20 Prozent der Werbung für Pflichtinformationen über Schadstoffe und Energieverbrauch verwandt werden. Brüssel fordert von der Autoindustrie zudem Selbstverpflichtungen für weniger Sportlichkeit und Dynamik in den Werbekampagnen. Ziel: Kaufanreiz für umweltfreundlichere Autos.
W&V-Prognose Ob die Forderungen des Parlaments umgesetzt werden, lässt sich derzeit schwer sagen, ihre Vorschläge sind für die Kommission nicht bindend. Zunächst wird die europäische Autoindustrie der Kommission Ende März einen Vorschlag für eine Selbstverpflichtung in der Autowerbung vorlegen. Der Inhalt des Codes of Conduct, an dem der VDA intensiv mitgearbeitet hat, bleibt bis dahin noch unter Verschluss.
Lebensmittel-Werbung
Die Health-Claims-Verordnung der EU über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln ist seit Januar 2007 in Kraft. Seit 1. Juli 2007 dürfen Firmen Lebensmittel nur noch als "zuckerfrei", "leicht" oder "fettarm" bezeichnen, wenn sie exakte Vorgaben einhalten. Übergangsfristen gelten für Lebensmittel, die vor dem 1. Juli 2007 hergestellt wurden, sie dürfen bis Ende 2009 abverkauft werden.
Aussagen wie "Gut für die Knochen" oder "Stärkt die Abwehrkräfte" dürfen die Lebensmittel-Hersteller in Zukunft nur verwenden, wenn die Produkte einem bestimmten Nährwertprofil entsprechen und die Claims auf einer Positivliste der EU aufgeführt sind. In der Praxis haben die Regeln noch keine Bedeutung, weil die Nährwertprofile erst für Mitte 2009 erwartet werden.
Die Positivliste will die EU im Januar 2010 vorlegen. Im Mai 2007 legte die EU-Kommission das Weißbuch "Ernährung, Übergewicht, Adipositas" vor. Darin fordert die EU, dass die Industrie "freiwillig" keine Werbung für fett-, salz- und zuckerhaltige Produkte mehr an Kinder richtet. Die freiwillige Selbstkontrolle der Industrie soll 2010 überprüft werden und im Versagensfall durch Gesetze ergänzt werden.
W&V-Prognose Elf Konzerne (Burger King, Krafts, Coca-Cola, Danone, Ferrero, General Mills, Kellogg, Mars, Nestlé, PepsiCo, Unilever) haben sich bereits freiwillig verpflichtet, ab 2009 stark salz-, zucker- oder fetthaltige Produkte nicht mehr bei Kindern unter zwölf Jahren zu bewerben.
Sie repräsentieren zwei Drittel der Werbeausgaben für Lebensmittel und Getränke in Europa. Dieser Politik werden andere folgen. Die Industrie wird zudem ihre Anstrengungen vergrößern, "gesunde" Produktinnovationen auf den Markt zu geben. Kreative werden sich auf die neuen Regeln schnell einstellen. Werbeverbote werden damit hinfällig.
Finanzwerbung
Am 16. Januar 2008 hat das Europäische Parlament die neue Verbraucherkreditrichtlinie verabschiedet. Sie vereinfacht die EU-weite Vergleichbarkeit von Verbraucherkrediten und gibt vor, welche Kosten in den effektiven Zinssatz mit einberechnet werden.
Auch die Werbekommunikation muss dies widerspiegeln: Wer mit Zinssätzen lockt, muss nun die Gesamtkreditkosten in der Werbung einzeln aufdröseln.
W&V-Prognose Es ist sehr wahrscheinlich, dass Rat und Kommission dem Ergebnis des EU-Parlaments zustimmen werden. Die Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie dann innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen, also ab dem Frühjahr 2010.
Tabakwerbung
W&V-Prognose Auf Dauer wird Tabakwerbung in allen Medien verboten werden. Erste Signale aus der Geschäftsstelle der Suchtbeauftragten Sabine Bätzing hat es bereits gegeben.
Ein Auftakt für erdrutschartig verhängte Werbeverbote ist dies aber nicht. Anders als beim Rauchen werden Mitmenschen nicht geschädigt, wenn sie anderen beim Trinken oder Essen zusehen.
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